Kein Haus am Dom

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Bürgerbegehren zulässig 3.6.2014

 


Das Bürgerbegehren zu Gunsten eines »freien Blicks auf den Dom zu Worms« ist zulässig und wird auch nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts weiterverfolgt.


Kurze Zusammenfassung des bisherigen Geschehens:

Wir haben am 25. Januar mit der Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren begonnen. Erforderlich waren 6000 Unterschriften innerhalb von 3 Monaten von Wormser Wahlbürgern zu erreichen, um das nötige Quorum zu erfüllen. Wir haben bereits in Rekordzeit von knapp vier Wochen am 18. Februar 9000 Unterschriften dem Oberbürgermeister überreichen können. Nach Prüfung der Gültigkeit der Unterschriften durch die Stadtverwaltung in den 900 Listen hat am 25. Februar der Oberbürgermeister die Gültigkeit von mehr als 6000 Stimmen bestätigt. Ab da hätte der Stadtrat über einen Bürgerentscheid - d.h. eine Entscheidungsbefragungn aller Wormser Bürger - entscheiden können. Diese Entscheidung ist nach wiederholter Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung der Stadtratssitzungen jetzt auf den 23. Juli 2014 gelegt worden.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland–Pfalz hat im Beschluss vom 28. Mai 2014 die Forderung der Bürgerinitiative »Freier Blick auf den Dom zu Worms« nach einem Moratorium (keine Erteilung der Baugenehmigung durch die Stadtverwaltung bis zum Ergebnis eines Bürgerentscheids) in zweiter Instanz abgelehnt.
Die Bürgerinitiative/Bürgerverein Dom-Umfeld hält auch nach einer vertieften rechtlichen Bewertung der Gerichtsentscheidung zusammenfassend an ihrer Forderung nach einem Bürgerentscheid fest. Sie wird den neugewählten Stadtrat auffordern, in seiner ersten Sitzung am 23. Juli 2014 den Weg dahin freizumachen.
Rechtlich wird dies insbesondere auch mit den schriftlichen Gründen des Gerichtsbeschlusses begründet. Denn das Oberverwaltungsgericht bewertet insbesondere die 1. Frage des Bürgerbegehrens als rechtlich zulässig (Soll der Beschluss des Stadtrates vom 18. Dezember 2013 mit dem Wortlaut: »Der aktuelle Entwurf für ein Haus am Dom findet die Zustimmung des Stadtrates der Stadt Worms« beanstandet werden?), wirft aber Fragen auf, die von der Bürgerinitiative beantwortet werden.

1. Beanstandung des Beschlusses vom 18. Dezember 2013 durch einen Bürgerentscheid

Das Oberverwaltungsgericht will zum Ziel des Bürgerbegehrens geklärt wissen, ob der Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2013 durch den Oberbürgermeister kommunalaufsichtlich beanstandet werden soll oder durch den Bürgerentscheid aufgehoben werden soll.
Die Bürgerinitiative wird aber gegenüber dem Stadtrat noch im Juni 2014 schriftlich klarstellen, dass hier eine direkte Aufhebung des Beschlusses vom 18. Dezember 2013 durch das Instrument des Bürgerentscheides gewollt ist.

2. Städtebauliche Meinungsäußerung durch den Bürgerentscheid

Der Gerichtsbeschluss fragt nach der Bindungswirkung der Frage 1. Die Bürgerinitiative wird gegenüber dem Stadtrat begründen, dass dessen Beschluss vom 18. Dezember 2013 eine relevante Einschränkung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom 16. Juli 2003 bewirkt. Damals wurde der Bauaufsichtsbehörde vorgegeben, dass vom Standort eines Betrachters in der Andreasstraße aus der freie Blick auch auf die Südseite der Domfassade durch keine Bebauung eingeschränkt werden darf. Das Bürgerbegehren setzt den weitergehenden Beschluss des Stadtrates aus 2003 wieder in Kraft. Das Oberverwaltungsgerichts erkennt diesen als städtebauliches Entwicklungskonzept an, der hier dem Schutz des Baudenkmales des Doms dient. Der Stadtrat ist aufgrund seiner gesetzlichen Allzuständigkeit zur Entwicklung eines solchen Konzeptes zuständig. Der Bauantrag der Kirchengemeinde widerspricht dem städtebaulichen Entwicklungskonzept des Stadtrates vom 16. Juli 2003. Dessen Relevanz erschließt sich auch daraus, dass der Oberbürgermeister am 18. Dezember 2013 die Notwendigkeit sah, diesen Beschluss aus 2003 sinngemäß teilweise aufzuheben.

3. Wirkung des Bürgerentscheides auf den Bauantrag

Bestärkt sieht sich die Bürgerinitiative durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. August 2010. In einem ähnlichen Verfahren wie in Worms ging es dort um den Schutz einer romanischen Kirche durch ein Höhenkonzept gegenüber Sichteinschränkungen durch Neubauten. Die Kölner Richter argumentieren:
"Denn vorrangiges Ziel des Höhenkonzeptes ist der Schutz des Umfeldes der Romanischen Kirchen. Wegen ihrer hohen kulturhistorischen und stadtbildprägenden Bedeutung muss nach dem Höhenkonzept eine neue Bebauung im direkten Umfeld der Romanischen Kirchen einer besonderen Sorgfalt unterliegen. Die Romanischen Kirchen sollen Maßstab für die sie umgebende Bebauung sein. Die erhebliche Überschreitung der im Höhenkonzept vorgesehenen Bebauung stellt daher zumindest ein gravierendes Indiz für eine erhebliche Beeinträchtigung des Baudenkmals dar."
Nichts anderes gilt für die Bindungswirkung der im Beschluss in 2003 geforderte Freihaltung des Blickes auf die Südfassade des Domes von der Andreasstraße aus. Dieses Konzept gibt dem Oberbürgermeister städtebauliche und denkmalfachliche Leitlinien auch für die heutige Entscheidung über den Bauantrag der Domgemeinde, über die er sich nicht hinwegsetzen kann. Diese Leitlinie soll ihm durch den Bürgerentscheid in Erinnerung gerufen werden.


Der Gerichtsbeschluss Köln als PDF hier zum Download

News 1

Haus am Dom: Mahnwachen gehen weiter!

Für den
4. März 2018, 18:00 Uhr
lädt der Bürgerverein Dom-Umfeld wieder zur Mahnwache vor dem Dom ein

Die Treffen finden regelmäßig jeden 1. Sonntag im Monat um 18 Uhr statt: Um zu mahnen, dass das Haus am Dom gegen den Willen der Bürgerschaft gebaut und so der FREIE BLICK ZUM DOM ZERSTÖRT wurde.
Bei den Treffen tauschen wir uns auch über das aktuelle Stadtgeschehen aus und singen zum Schluss gemeinsam das von Pfarrer Hufnagel getextete Domblicklied.

News 2

Erdwärmebohrungen beim Haus am Dom

Das Haus am Dom soll mit Erdwärme beheizt werden.  Auf Nachfrage des Bürgervereins Dom-Umfeld ergab sich, dass hierfür 19 Erdwärmebohrungen mit jeweils 20 m Tiefe vorgesehen sind. Zur Lage der Bohrungen,  zur Art des Bohrverfahrens, zum Wirkungsgrad der Anlage etc.  verweigerte Propst Schäfer Angaben. 

Mehr dazu unter Aktuelles

 

News 3

Der Bürgerverein Dom-Umfeld arbeitet derzeit an einer "Chronik des Widerstandes" gegen das Haus am Dom. Die Chronik soll als Buch mit max. 200 Seiten erscheinen. Mehr dazu unter "Aktuelles".

 

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